Die Anforderungen an die technische Datenverarbeitung haben den Anforderungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu genügen und nicht umgekehrt. Die bloße Tatsache, dass eine IT-gestützte Datenverarbeitung die Löschung einzelner Daten systembedingt nicht zulässt, rechtfertigt nicht die Speicherung eines im Übrigen für die behördliche Aufgabenerfüllung nicht erforderlichen Datenbestandes. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom … Image may be NSFW.
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