Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb ein Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021 ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, § 9a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14.01.2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur
↧